AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungs- und Teilnahmebedingungen der HÖHER Management GmbH & Co. KG®

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Art der Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Weiterbildungen und Trainingsveranstaltungen der HÖHER Management GmbH & Co. KG® in oder externen Veranstaltungsräumen. Bei Verträgen, die unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) fallen, gehen die gesetzlichen Regelungen des FernUSG vor.
1.2 Die Bedingungen gelten für alle Teilnehmer der vorgenannten Veranstaltungen unabhängig davon ob diese sich persönlich anmelden und die Kosten tragen oder die Anmeldung durch Dritte insbesondere Rechnungsempfänge wie Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit erfolgt. Sie gelten zudem für die Personen, die die Teilnehmer anmelden und / oder die Kosten hierfür Tragen, insbesondere Rechnungsempfänger wie Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit.

2. Voraussetzung zur Teilnahme
2.1 An den Veranstaltungen und Weiterbildungen der HÖHER Management GmbH & Co. KG® kann jeder Interessent teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.2 Die Teilnahmevoraussetzungen für unsere Seminare und Weiterbildung sind verbindlich.
2.3 Die Teilnahmevoraussetzungen sind durch den Teilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Teilnahmevoraussetzung entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

3. Anmeldung
3.1 Für jede Veranstaltung / Weiterbildung ist ein HÖHER Management GmbH & Co. KG® -Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer /die Teilnehmerin die unter Punkt 2. aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme an.
3.2 Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich an die HÖHER Management GmbH & Co. KG® zu richten. Sollten Sie eine Förderung (Bildungsgutschein, Prämiengutschein, usw.) in Anspruch nehmen, müssen die Fördergutscheine/-schecks mit der Anmeldung eingereicht werden. Sollte dies nicht geschehen bzw. werden diese nach einer festgesetzten Frist nicht nachgereicht, können diese bei der Rechnungslegung nicht berücksichtigt werden und die volle Summe wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.
3.3 Bei Veranstaltungen / Weiterbildungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern/ Auftraggebern.
Ein mögliches unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung/ Weiterbildung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme wird hierdurch nicht begründet. Sollte bei Gestattung der Teilnahme weitere Kosten entstehen, können diese dem unangemeldeten Teilnehmer bzw. Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
3.4 Sollte seitens der HÖHER Management GmbH & Co. KG® aus wichtigen Gründen ein Ersatztermin für den Beginn einer Veranstaltung / Weiterbildung benannt werden müssen, ist dieser für die Teilnehmer/die Teilnehmerin grundsätzlich verbindlich und durch seine / ihre Anmeldung zur Teilnahme verpflichtet. Die HÖHER Management GmbH & Co. KG® ist bemüht einen Ersatztermin im Einvernehmen mit den Teilnehmern/ Auftraggebern zu finden.

4. Durchführung
4.1 Die Veranstaltung / Weiterbildung wird entsprechend den veröffentlichten Programminhalten den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
4.2 Die HÖHER Management GmbH & Co. KG® behält sich den Wechsel von Referenten/Dozenten, Änderung im Programmablauf und den Schulungsort vor sofern dies das Veranstaltungs-/Weiterbildungsziel nicht grundlegend verändert oder gefährdet.
4.3 Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung / Weiterbildung durch einen bestimmten Referenten bzw. einen bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Auch soweit Veranstaltungen / Weiterbildungen als Präsenzveranstaltungen geplant oder angekündigt sind, können diese auch auf Online-Veranstaltungen umgestellt und abgehalten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Präsenzveranstaltungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder behördlichen Auflagen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand am geplanten Ort durchgeführt werden könnten. Ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers/Teilnehmers in diesen Fällen besteht nur dann, wenn es diesem technisch unmöglich und damit unzumutbar wäre, diese Art der Veranstaltung / Weiterbildung zu nutzen.
4.4 HÖHER Management GmbH & Co. KG® behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenen Gründen, Veranstaltungen/Weiterbildungen zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt bei Veranstaltungen / Kursen bei denen eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart bzw. festgelegt ist, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.5 Zertifikate und Zeugnisse werden nach dem Ende der letzten Veranstaltung und nach ggf. durchgeführten Prüfungen jedoch erst nach vollständiger Bezahlung postalisch, innerhalb von 4 Wochen an den Auftraggeber/Rechnungsempfänger versandt.
Eine Zweitschrift kann, sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, an den/die Teilnehmer/in auf Antrag aushändigt werden, dies setzt jedoch voraus, dass seitens des Auftraggebers/Rechnungsempfängers dem zugestimmt wird.
Ohne die Zustimmung ist die Erteilung eine Zweitschrift für den/die Teilnehmer/in nur auszustellen, wenn das Original abhandengekommen ist und keine Vereinbarungen zwischen Auftraggebers/Rechnungsempfänger und Teilnehmer/in bestehen, die dem Auftraggebers/Rechnungsempfänger ein Zurückbehaltungsrecht am den Zertifikaten und Zeugnissen gegenüber dem Teilnehmer/in gibt. Letzteres wird vermutet, wenn der Auftraggebers/Rechnungsempfänger nicht mehr existiert, sich in Insolvenz befindet oder das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet bzw. eingestellt wurde. In den anderen Fällen hat dies der/die Teilnehmer/in glaubhaft zu machen.
Bei Förderung über die Agentur für Arbeit werden die erworbenen Befähigungsnachweise an den Teilnehmer gesandt.
4.6 Terminverschiebungen
Sollten bei bereits vereinbarten Inhouse-Veranstaltungen oder Inhouse-Weiterbildungen auf Wunsch des Auftraggebers/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in, aus Gründen oder die die Höher Management GmbH & Co. KG® nicht zu vertreten hat eine Terminverschiebung notwendig werden, besteht die Option einen fest vereinbarten Termin einmalig zu verschieben.
Der Wunsch hierzu muss bis zum Vortrag der geplanten Veranstaltung bis spätestens 16:00 bei der Höher Management GmbH & Co. KG® eingehen.
Für eine solche fristgerechte Verschiebung auf Wunsch Auftraggebers/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in wird eine Bearbeitungspauschale von 75,00 € erhoben. Darüber hinaus ist die Höher Management GmbH & Co. KG® berechtigt bereits angefallene Aufwendungen die durch die Verschiebung des Termins nutzlos geworden sind, auf Nachweis dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in in Rechnung zu stellen.
Eine Verschiebung liegt nur vor, wenn es zu einem wirklichen Ersatztermin kommt, andernfalls wie auch bei Verschiebungswünschen nach der vorgenannten Frist gilt der Verschiebungswunsch des Auftraggebers/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in als Verzicht auf die Durchführung der Veranstaltung. Als ein solcher Verzicht gilt auch, wenn trotz Vorschlags von 3 Ersatzterminen durch die Höher Management GmbH & Co. KG® im Zeitraum von maximal 6 Monaten nach dem Ursprungstermin ein solcher Ersatztermin nicht angenommen oder ein vereinbarter Ersatztermin durch den Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in, nicht wahrgenommen wird.
Dies gilt auch, wenn die Höher Management GmbH & Co. KG® den ursprünglichen Termin aus dem in Punkt 6.7 oder 6.8 genannten Gründen berechtigt verschoben hat.
Trotz Verzicht auf die Durchführung der Veranstaltung bleibt der Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in verpflichtet 90 % des Entgeltes für die verschobene Veranstaltung abzgl. Möglicher weiterer der Höher Management GmbH & Co. KG® ersparter Aufwendungen zu zahlen.
Die Zahlung ist mit Rechnungslegung sofort fällig, dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind als pauschalisiert bzw. von der Höher Management GmbH & Co. KG® angegeben.
4.7 Ersatzteilnehmer
Bis zum Beginn des Seminars, des Lehrgangs, der Weiterbildungen oder der Trainingsveranstaltung ist dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich. Dies muss schriftlich erfolgen. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,00 €, die der Teilnehmer / die Teilnehmerin / der Auftraggeber zu tragen hat. Bei Fernlehrgängen ist der „Beginn“ im vorgenannten Sinne durch das entsprechende Datum in der Anmeldebestätigung (Kenntnisnahme der Anmeldung) verbindlich definiert.
Die Kostenregelung gilt auch, sofern sich die Parteien im Einzelfall nach Beginn des Seminars, des Lehrgangs, der Weiterbildungen oder der Trainingsveranstaltung auf die Möglichkeit der Benennung eines Ersatzteilnehmers einvernehmlich verständigt haben.

5. Datenschutz
5.1 Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, Auftraggeber und Rechnungsempfänger zur Leistungserbringung von uns erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Des Weiteren nutzen wir diese über die Vertragsdurchführung hinaus für eigene Werbezwecke nur bei vorheriger Zustimmung des Betroffenen bis zu dessen jederzeit möglichen Widerrufs.
5.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
5.3 Widerruf: Die Einwilligung der Speicherung der personenbezogenen Daten kann auf Verlangen unter datenschutz@hoeher-akademie.de widerrufen werden.
5.4 Eine Einsicht der gespeicherten Daten kann auf Verlangen unter datenschutz@hoeher-akademie.de angefordert werden.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Für die Teilnahme an den Veranstaltungen / Weiterbildungen werden Gebühren erhoben, deren Höhe vom jeweiligen Kursangebot abhängig ist.
6.2 Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig. Dies erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes auf das in der Rechnung genannte Konto der HÖHER Management GmbH & Co. KG®.
6.3 Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.4 Für im Veranstaltungs-/Weiterbildungsprogramm ausgewiesene Prüfungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, keine separate Prüfungsgebühren der HÖHER Management GmbH & Co. KG® oder externer Prüfer erhoben.
6.5 Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung und keine Verpflegung.
6.6 Auf Antrag kann Ratenzahlung vereinbart werden. Diese erfolgt im Lastschrifteinzugsverfahren. Nach 2-fach wiederholter Nichteinlösung der Lastschrift wird die Gesamtsumme sofort fällig. Dies gilt auch, sofern eine Lastschrift vom Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in rückgebucht wurde.
6.7 Bei Anmeldungen mehrerer Inhouse-Veranstaltungen oder bei Inhouse-Seminarpaketbuchungen erfolgt die Rechnungslegung in einer Gesamtsumme 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Auf Wunsch kann die Rechnung in Raten, ohne Zuschlag, gezahlt werden. Sollte die Gesamtsumme bzw. die 1. Rate nicht bis 1 Woche vor Beginn auf unserem Konto eingegangen sein, ist die Höher Management GmbH & Co. KG® berechtigt, den Beginn der Veranstaltung zu verschieben und eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,00 € wird fällig.
6.8 Bei Anmeldungen von Inhouse-Tagesveranstaltungen oder Inhouse-Weiterbildungen erfolgt die Rechnungslegung 6 Wochen vor Veranstaltungstermin bzw. -beginn. Auf Wunsch kann Ratenzahlung, zzgl. des aktuellen Ratenzuschlags (Ratenzahlung erfolgt im Lastschrifteinzugsverfahren) vereinbart werden. Sollte die Gesamtsumme bzw. die 1. Rate nicht bis 1 Woche vor Beginn auf unserem Kontoeingegangen sein, ist die Höher Management GmbH & Co. KG® berechtigt, den Beginn der Veranstaltung zu verschieben und eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,00 € wird fällig.
6.9 Der Auftraggeber / Rechnungsempfänger ist verpflichtet die Lehrgangsgebühren, insbesondere die vereinbarten Raten regelmäßig zu zahlen.

7. Widerruf / Stornierung
7.1. Verbrauchern steht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Über das Recht und seine Folgen wird in den schriftlichen Einzelverträgen gesondert förmlich belehrt und informiert, sowie ein optionales Muster für die Erklärung des Widerrufs bereitgestellt.
7.2 Sofern kein Widerrufsrecht besteht oder die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin/ der Auftraggeber den Schulungsvertrag aufgrund seiner Anmeldung, nach dem die Weiterbildung durch die HÖHER Management GmbH & Co. KG® bestätigt wurde, schriftlich gegenüber der HÖHER Management GmbH & Co. KG® stornieren. Bei Verträgen die unter den Anwendungsbereich des FernUSG fallen, gehen auch insoweit die gesetzlichen Regelungen des FernUSG vor.
7.3 Sofern die Stornierung formgerecht bei der HÖHER Management GmbH & Co. KG® eingeht, ist diese berechtigt, Stornokosten bezogen auf die Weiterbildungsgebühr wie folgt zu berechnen:
– beim Zugang der Erklärung mehr als 6 Wochen vor Veranstaltungs- / Weiterbildungsbeginn 10% der Teilnahmegebühr,
– beim Zugang der Erklärung ab 6 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungs- / Weiterbildungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr,
– beim Zugang der Erklärung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungs- / Weiterbildungsbeginn 90% der Teilnahmegebühr.
7.4 Beim Fernbleiben oder bei einem nicht von der HÖHER Management GmbH & Co. KG® zu vertretenden Abbruch der Teilnahme durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin / den Auftraggeber, fällt die komplette Teilnahmegebühr dennoch an.
7.5 Dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind als in den Stornokosten pauschalisiert bzw. von der HÖHER Management GmbH & Co. KG® angegeben.

8. Haftung
8.1 Muss eine Veranstaltung/Weiterbildung aus Gründen, welche die HÖHER Management GmbH & Co. KG® zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, welche die HÖHER Management & Co. KG® zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der vorstehende Ausschluss bzw. die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der HÖHER Management GmbH & Co. KG® oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.
8.2 Die HÖHER Management GmbH & Co. KG® haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

9. Pflichten der Teilnehmer
9.1 Die Teilnehmer verpflichten sich, die für die Feststellung der Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in der Hauptgeschäftsstelle der HÖHER Management GmbH & Co. KG® vorzulegen.
9.2 Die Teilnehmer verpflichten sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten.
9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, die Anweisungen der Mitarbeiter der HÖHER Management GmbH & Co. KG® im Rahmen der Hausordnung zu befolgen.
9.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, regelmäßig an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
9.5 Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Teilnehmer mindestens 80 % anwesend sein.

10. Ausschluss und Kündigung
10.1 Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nicht vorgesehen, eine Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt beiden Parteien vorbehalten. Bei Verträgen, die unter den Anwendungsbereich des FernUSG fallen, gehen auch insoweit die gesetzlichen Regelungen des FernUSG vor.
10.2 Ein besonderer Grund der außerordentlichen Kündigung durch die HÖHER Management GmbH & Co. KG® begründen würde liegt vor, wenn Teilnehmer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen. Hierzu zählen insbesondere: wenn die Teilnahmegebühr nicht oder nicht pünktlich bezahlt wird, der gemeinsame Unterricht gestört wird, oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht erreicht werden kann. Gleiches gilt, wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht erreicht werden kann. Dieses wird vermutet, wenn der Vertrag bereits mehr als das doppelte der ursprünglichen Regellaufzeit des Schulungsvertrags läuft und das Lehrgangsziel noch nicht erreicht wurde. In diesem Fall hat die Kündigung mit einer Auslauffrist zu erfolgen, bei der in der Regel 3 Monate angemessen sind. Bei Verträgen, die keine Regelstudienzeit haben, gilt die Vermutung, dass das Lehrgangsziel nicht mehr erreicht werden kann, sofern der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht binnen 6 Monaten nach der letzten Lehrveranstaltung (Unterrichtstag) die Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung oder die Erteilung des Zertifikats nachweist. Sofern die Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung zwar vorliegen, jedoch eine Anmeldung nicht erfolgt, Prüfungen nicht bestanden oder Prüfungstermine nicht wahrgenommen wurden, gelten die Regelungen für Nachprüfungen in der Prüfungsordnung entsprechend. Prüfungen, auch Nachprüfungen oder Ersatztermine sind innerhalb eines Jahres nach dem letzten Unterrichtstag abzuschließen. Nach Ablauf der Frist ist der Abschluss der Weiterbildung durch eine Prüfung nicht mehr möglich, so dass diese beendet ist. Im Falle der außerordentlichen Kündigung sind alle offenen Zahlungen zum Kündigungszeitpunkt sofort fällig.
10.3 Statt der außerordentlichen Kündigung kann die HÖHER Management GmbH & Co. KG® den Teilnehmer / die Teilnehmerin als milderes Mittel auch teilweise von der Veranstaltung/Weiterbildung ausschließen. Insbesondere wenn zu erwarten ist, dass sich die Pflichtverletzungen nicht wiederholen und das Lehrgangsziel dadurch noch erreicht werden kann. Vor allem wenn der Teilnehmer oder der für ihn zahlende Auftraggeber / Rechnungsempfänger den Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, ist die HÖHER Management GmbH & Co. KG® berechtigt, den Teilnehmer für die Zeit des Verzuges von den Unterrichtseinheiten auszuschließen.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
11.2 Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist Bitterfeld.

Stand: 17.05.2021