Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/in gem. § 4 PflAPrV (Praxisanleitung Refresh)

Gemäß . § 4 PflAPrV sind ausgebildete Praxisanleiter/innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.
Lisa Ruchnewitz ·17. Januar 2021

Ziel der Weiterbildung

Gemäß . § 4 PflAPrV sind ausgebildete Praxisanleiter/innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.

 

Teilnahmevoraussetzung

eine abgeschlossene berufspädagogische Fort- bzw. Weiterbildung als Praxisanleiter/in
nachweisen kann.

Für persönliche Eignung wird keine Haftung übernommen!

 

Ablauf

Diese Weiterbildung wird monatlich startend online über https://www.hoeher-akademie.online absolviert.

Es werden während der Weiterbildung Fallbesprechungen während des Unterrichts durchgeführt. Ein Abschlussgespräch bildet die Abschlussprüfung.

Über das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildung wird Ihnen ein Zertifikat mit der Abschlussbezeichnung „Praxisanleitung Refresh – Jährliche berufspädagogische Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/in gem. § 4 PflAPrV“ ausgestellt

 

Weiterbildungsinhalte

Diese Weiterbildung Umfasst insgesamt 24 Stunden.

Auszug aus den Lerninhalten:

Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
Konzeption und Gestaltung von Lernangeboten
Lernsituationen erstellen
Das Anleitungskonzept im Qualitätscheck
Lernortkooperation-was muss ich als Praxisanleiter wissen?
Der Ausbildungsplan- Check
Beurteilungen richtig erstellen

Dozenten

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Lisa Ruchnewitz, exam. Altenpflegerin, Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft), ICW Wundexpertin, Diplom Pflegepädagogin, Gesundheitsberaterin, Aromatherapeutin und HP in Ausbildung.

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